Mitgliedschaft

Jedes neue Mitglied kann einen Monat lang kostenlos am Probetraining teilnehmen. Anschließend ist eine Beitrittserklärung auszufüllen.

 

Mitgliedsantrag Preussen-Ringer_2019

Mitgliedsbeiträge

Für alle Mitglieder:                              20,00 € pro Monat

Einmalige Aufnahmegebühr:                25,00 €

 

 

Die Beitrittserklärung zum Download als pdf-Datei finden sie hier.

 

 

 

Datenschutzgrundverordnung

Zur Mitgliederverwaltung, den Zahlungsverkehr und die Kommunikation ist ein Mindestmaß an Datenerhebung nötig. Darum finden Sie anbei die Einwilligungserklärung über die Daten, die wir zum Erhalt der Vereinstätigkeit benötigen. 

 

Einwilligung zur Datenerhebung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung

Kommunikationserklärung

 

 

 

Neue Startpassanträge

Seit dem 01.01.2019 ersetzten neue Startpassanträge die früher sehr umständliche Regelung für das Sonderstadtrecht für Einzelmeisterschaften. Nun sind ohne Vereinswechsel unterschiedene Startpässe für jeweils Einzelmeisterschaften und Ligakämpfe möglich. Weiterhin hat der Deutsche Ringerbund seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert und in den Startpassantrag integriert.

Für die Beantragung der Startpässe benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  1. ausgefüllter und unterschriebenen Startpassantrag mit Unterschrift des Sportlers (bei unter 18-jährigen auch des Erziehungsberechtigten)
  2. Passfoto
  3. ärztliches Attest (bei unter 18-jährigen)
  4. Kopie des Ausweises/ Reisepass (alternativ Stempel des Einwohnermeldeamts auf dem Startpassantrag)

 

Zum Startpassantrag (Stand:01.01.2019)

 

 

Geförderte Mitgliedschaft

Stand: 03.08.2019

Um auch Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), deren Eltern sich den Mitgliedsbeitrag nicht leisten können die Teilnahme an dem Ringertraining zu ermöglichen, besteht gemäß § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) die Möglichkeit einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15 € pro Monat bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Dies gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.

Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche

  • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
  • Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten

übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrem Jobcenter, dem Sozialamt, der Wohngeldstelle oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden.

Die Kosten werden jedoch nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

Weitere Infos unter: Webseite Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Das Bildungspaket

 

Kontaktdatenformular

Um unsere Mitglieder über aktuelle Veranstaltungen und Änderungen auf dem Laufenden zu halten, benötigen wir Ihre Kontaktdaten. Bitte füllen Sie die Vorlage leserlich aus und gebt Sie sie beim nächsten Training bei uns ab. Bitte verwenden Sie diese Vorlage auch, sollte sich z.B. Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändern. 

Kontaktdatenformular

 

 

Sport-Unfallmeldung

Die Ausübung einen Sports birgt immer ein Verletzungsrisiko, das von den Krankenkassen mit einkalkuliert wird. Für den Fall, dass diese eigene Absicherung nicht reicht, ist jedes Vereinsmitglied über den Landessportbund versichert. Wir bitten Sie unter allen Umständen, bei einer Verletzung im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten unseres Vereins die hier angebotene Unfallmeldung zu nutzen. Weitere Informationen zur LSB-Sportversicherung finden sie auf der Homepage des Landessportbundes Berin: LSB-Sportversicherung (Erläuterungen).

Sport-Unfallmeldung des LSB Berlin e.V. (Feuersozietät)

 

 

Sport-Haftpflichtmeldung

Bei Unfällen, in denen andere Personen mit involviert sein könnten, bitten wir Sie, diese Haftpflichtmeldung zu nutzen. Jedes Vereinsmitglied ist automatisch über den Landessportbund haftpflichtversichert. Diese Versicherung dient der Befriedigung berechtigter aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.  

Meldung Sport-Haftpflicht

 

 

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