Neue Startpassanträge

Seit dem 01.01.2019 ersetzten neue Startpassanträge die früher sehr umständliche Regelung für das Sonderstadtrecht für Einzelmeisterschaften. Nun sind ohne Vereinswechsel unterschiedene Startpässe für jeweils Einzelmeisterschaften und Ligakämpfe möglich. Weiterhin hat der Deutsche Ringerbund seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert und in den Startpassantrag integriert.

Für die Beantragung der Startpässe benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  1. ausgefüllter und unterschriebenen Startpassantrag mit Unterschrift des Sportlers (bei unter 18-jährigen auch des Erziehungsberechtigten)
  2. Passfoto
  3. ärztliches Attest (bei unter 18-jährigen)
  4. Kopie des Ausweises/ Reisepass (alternativ Stempel des Einwohnermeldeamts auf dem Startpassantrag)

 

Zum Startpassantrag (Stand:01.01.2019)

 

 

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